Immer schriftlich! Natürlich! Oder doch nicht?
Tatsächlich kann ein Mietvertrag sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden.
Voraussetzung: Für einen wirksamen Vertrag müssen folgende Formalitäten klar sein:
-Vertragspartner
-Mietobjekt
-Miethöhe
-Zeitpunkt des Einzuges
-Mietdauer
Wird nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten bei Abschluss eines mündlichen Mietvertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. So müssen Sie als Mieter z. B. keine Schönheitsreparaturen vornehmen und Nebenkosten nur zahlen, wenn es so abgesprochen wurde.
Der Nachteil eines mündlichen Mietvertrages ist, dass es im Streitfall schwer nachzuweisen ist, welche Punkte im Mietvertrag konkret vereinbart wurden und es kann zu langen Diskussionen und vielleicht auch zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Somit ist es ratsam immer einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen!Herzliche Grüße aus Hattersheim
Marco Visconti